BayernWaffenkundeBAY-WK-190-2025

Der Besitz welcher Gegenstände ist verboten und kann die waffenrechtliche Zuverlässigkeit eines Legalwaffenbesitzers gefährden?

Kurze Antwort

Richtig sind: Munition mit Leuchtspurgeschossen, Hartkerngeschosse und Stahlrute.

  • A)Hohlspitzgeschosse
  • B)Munition mit Leuchtspurgeschossen
  • C)Hartkerngeschosse
  • D)Stahlrute
  • E)Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten
Erklärung

Richtig sind Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse und die Stahlrute, da diese nach WaffG als verbotene Gegenstände gelten und deren Besitz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellt. Hohlspitzgeschosse und Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten sind nicht verboten und gefährden die Zuverlässigkeit daher nicht per se.

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