Kurze Antwort
Richtig sind: Munition mit Leuchtspurgeschossen, Hartkerngeschosse und Stahlrute.
Richtig sind Leuchtspurmunition, Hartkerngeschosse und die Stahlrute, da diese nach WaffG als verbotene Gegenstände gelten und deren Besitz die waffenrechtliche Zuverlässigkeit infrage stellt. Hohlspitzgeschosse und Schwarzpulver-Knallpatronen für Flinten sind nicht verboten und gefährden die Zuverlässigkeit daher nicht per se.
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