Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Begründung: Zur Abwendung drohender erheblicher Wildschäden in einer eingezäunten Kultur kann die Untere Jagdbehörde per Anordnung den Revierinhaber verpflichten, das Stück binnen Frist zu erlegen, wenn ein Aussperren nicht gelingt. Das ist eine Maßnahme der Wildschadensverhütung.
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