BayernRechtBAY-RE-15-2025

Der Eigentümer eines Bauernhofes bittet den Revierinhaber, die in seiner an das Wohnhaus angrenzenden Scheune hausenden Steinmarder zu fangen. Der Revierinhaber möchte hierzu im Januar eine Kastenfalle aufstellen. Benötigt er dafür eine Gestattung der Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Nein“. Befriedete Bezirke wie die an das Wohnhaus angrenzende Scheune lassen die Jagd zwar ruhen, aber der Fang von Steinmardern mit einer Kastenfalle ist dort mit Einverständnis des Eigentümers zulässig; eine zusätzliche Gestattung der Jagdbehörde ist nicht erforderlich. Schon- und Jagdzeiten sowie Tierschutz- und Fallenanforderungen (Fallenlehrgang/Fangjagdbescheinigung, tierschutzgerechte Falle, Kontrolle) sind einzuhalten; Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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