Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“. Befriedete Bezirke wie die an das Wohnhaus angrenzende Scheune lassen die Jagd zwar ruhen, aber der Fang von Steinmardern mit einer Kastenfalle ist dort mit Einverständnis des Eigentümers zulässig; eine zusätzliche Gestattung der Jagdbehörde ist nicht erforderlich. Schon- und Jagdzeiten sowie Tierschutz- und Fallenanforderungen (Fallenlehrgang/Fangjagdbescheinigung, tierschutzgerechte Falle, Kontrolle) sind einzuhalten; Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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