Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Der Dachboden eines Wohnhauses ist befriedeter Bezirk; dort ruht die Jagd. Das Stellen einer Falle zum Fang des Steinmarders ist mit Einverständnis des Eigentümers und gültigem Jagdschein/Fallenschein zulässig, eine zusätzliche Gestattung der Jagdbehörde ist nicht erforderlich. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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