BayernRechtBAY-RE-212-2025

Der Eigentümer eines in Ihrem Jagdrevier gelegenen Einödhofes bittet Sie, seinen an der Kette liegenden Hofhund zu erschießen, da er sein dauerndes Bellen nicht mehr ertragen könne. Was tun Sie?

Kurze Antwort

Sie weisen das Ansinnen zurück.

  • A)Sie erschießen den Hund im Hof des Eigentümers
  • B)Sie nehmen den Hund mit ins Revier und erschießen ihn dort mit Ihrer Jagdwaffe
  • C)Sie weisen das Ansinnen zurück
Erklärung

Das dauernde Bellen stellt keinen vernünftigen Grund dar, den Hofhund zu töten. Ein Einschläfern darf nur durch einen Tierarzt erfolgen, sofern hierfür ein entsprechender Grund vorliegt.

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