Kurze Antwort
Der Autofahrer muss den Wildunfall unverzüglich der nächst erreichbaren Polizeidienststelle oder dem Revierinhaber anzeigen.
Diese Anzeigepflicht besteht bei angefahrenem und offensichtlich schwer verletztem Schalenwild. Straßenbauamt, Gemeindeverwaltung, untere Jagdbehörde und Jagdvorsteher sind hierfür nicht die vorgesehenen Anlaufstellen.
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