BayernRechtBAY-RE-126-2025

Der Polizei wird die illegale Tötung eines Greifvogels angezeigt. Welche Aussagen treffen zu?

Kurze Antwort

Die Fundortsicherung und Ermittlungen obliegen der Polizei; vorsätzliche und fahrlässige Tötung sind strafbar und können den Jagdschein sowie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten.

  • A)Fundortsicherung und weitere Ermittlungen sind Aufgabe der Polizei
  • B)Sowohl eine vorsätzliche als auch eine fahrlässige Tötung erfüllen den Tatbestand eines Strafgesetzes
  • C)Bei illegaler Tötung eines Greifvogels liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
  • D)Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Entzug des Jagdscheins zur Folge haben
  • E)Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge haben
Erklärung

Greifvögel sind streng geschützt und ganzjährig geschont. Ihre illegale Tötung stellt eine Straftat dar und kann neben dem Jagdscheinentzug auch den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit nach sich ziehen.

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