BayernRechtBAY-RE-126-2025

Der Polizei wird die illegale Tötung eines Greifvogels angezeigt. Welche Aussagen treffen zu?

Kurze Antwort

Richtig sind: Fundortsicherung und weitere Ermittlungen sind Aufgabe der Polizei, <p>Sowohl eine vorsätzliche als auch eine fahrlässige Tötung erfüllen den Tatbestand eines Strafgesetzes</p>, <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Entzug des Jagdscheins zur Folge haben</p> und <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge haben</p>.

  • A)Fundortsicherung und weitere Ermittlungen sind Aufgabe der Polizei
  • B)<p>Sowohl eine vorsätzliche als auch eine fahrlässige Tötung erfüllen den Tatbestand eines Strafgesetzes</p>
  • C)Bei illegaler Tötung eines Greifvogels liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
  • D)<p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Entzug des Jagdscheins zur Folge haben</p>
  • E)<p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge haben</p>

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