Kurze Antwort
Richtig sind: Fundortsicherung und weitere Ermittlungen sind Aufgabe der Polizei, <p>Sowohl eine vorsätzliche als auch eine fahrlässige Tötung erfüllen den Tatbestand eines Strafgesetzes</p>, <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Entzug des Jagdscheins zur Folge haben</p> und <p>Die Strafbarkeit wegen Tötung eines Greifvogels kann den Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zur Folge haben</p>.
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