Kurze Antwort
Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit und Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd.
Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit. Posten (grobe Schrote) sind verboten, ebenso künstliche Lichtquellen bei der Nachtjagd und Saufänge nur mit behördlicher Genehmigung. Daher sind nur die Bewegungsjagden und der Nachtansitz ohne Sondergenehmigung zulässig; Licht und Fallen bedürfen einer Ausnahme. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.
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