BayernRechtBAY-RE-53-2025

Die Ausbreitung des Schwarzwildes in den letzten Jahren verlangt die Ausnutzung aller Jagdmöglichkeiten auf Schwarzwild. Welche der nachgenannten Jagdarten oder -möglich- keiten sind ohne besondere behördliche Genehmigung gesetzlich zulässig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit und Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd.

  • A)Drückjagd
  • B)Treibjagd
  • C)Verwendung von Posten (grobe Schrote) bei der Treibjagd
  • D)Ansitzjagd zur Nachtzeit
  • E)Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd
  • F)Anlage von Saufängen
Erklärung

Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit. Posten (grobe Schrote) sind verboten, ebenso künstliche Lichtquellen bei der Nachtjagd und Saufänge nur mit behördlicher Genehmigung. Daher sind nur die Bewegungsjagden und der Nachtansitz ohne Sondergenehmigung zulässig; Licht und Fallen bedürfen einer Ausnahme. Regulierung kann je nach Bundesland variieren.

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