Kurze Antwort
Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit und Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd.
Richtig sind: Drückjagd, Treibjagd, Ansitzjagd zur Nachtzeit, Verwendung von künstlichen Lichtquellen bei der Nachtjagd Schwarzwild darf – anders als die meisten anderen Schalenwildarten – auch zur Nachtzeit bejagt werden, da das grundsätzliche Nachtjagdverbot des § 19 Abs. 1 Nr. 4 BJagdG Schwarzwild ausdrücklich ausnimmt. Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Haarraub- und Schwarzwild sowie Nutria ist in Bayern zulässig
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