Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, denn Jungfüchse zählen nicht zu den für die Aufzucht notwendigen Elterntieren. Nach BJG §22 Abs. 4 gilt der Elterntierschutz für die Eltern bis zum Selbständigwerden der Jungen – nicht für die Jungfüchse selbst. Trotzdem jagdlich: Jung vor Alt und Elterntierschutz strikt beachten.
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