BayernNaturBAY-NA-167-2025

Dürfen Sie als Jagdpächter bei einer Treibjagd in der Mittagspause im Wald ein Feuer entfachen, an dem sich Ihre Jagdgäste aufwärmen können?

Kurze Antwort

Richtig ist: Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden.

  • A)<p>Feuer darf grundsätzlich im Wald ohne behördliche Genehmigung nicht und außerhalb nur in einer Entfernung von 100 m entfacht werden</p>
  • B)Im Zusammenhang mit der Jagdausübung darf im Wald Feuer entfacht werden
  • C)Feuer darf nur außerhalb des Waldes und im Wald nur in den Wintermonaten entfacht werden
Erklärung

Richtig ist Option 2: Im Rahmen der Jagdausübung (z. B. Treibjagd-Pause) ist das Entfachen eines Feuers im Wald grundsätzlich zulässig, wenn Sicherheitsregeln beachtet werden. Das heißt: nur an geeigneter Stelle, klein halten, ständig beaufsichtigen, ausreichend löschen – sonst droht Waldbrandgefahr und Verstoß gegen Unfallverhütung.

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