Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn Muffelwild zählt zum Hochwild (Schalenwild außer Rehwild). Für alles übrige Schalenwild fordert das Bundesjagdgesetz mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2.000 J. Die 5,6 x 57 R unterschreitet das Mindestkaliber und ist daher unzulässig.
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