BayernRechtBAY-RE-185-2025

Dürfen Sie ein Muffellamm mit einer Büchsenpatrone im Kaliber 5,6 x 57 R erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn Muffelwild zählt zum Hochwild (Schalenwild außer Rehwild). Für alles übrige Schalenwild fordert das Bundesjagdgesetz mindestens Kaliber 6,5 mm und E100 ≥ 2.000 J. Die 5,6 x 57 R unterschreitet das Mindestkaliber und ist daher unzulässig.

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