BayernRechtBAY-RE-105-2025

Dürfen Sie einen Rothirsch der Klasse I, der sich im Wintergatter schwer verletzt hat, in der Schonzeit ohne vorherige Genehmigung durch die Untere Jagdbehörde erlegen?

Kurze Antwort

Ja, ein schwer verletzter Rothirsch der Klasse I darf im Wintergatter auch in der Schonzeit ohne vorherige behördliche Genehmigung erlegt werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nach § 22a BJagdG ist krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild unverzüglich zu erlegen, um vermeidbare Schmerzen zu verhindern. Die Pflicht zur tierschutzgerechten Erlösung gilt vorrangig, eine vorherige Genehmigung ist nicht erforderlich; die Behörde ist danach zu informieren.

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