Kurze Antwort
Nein, eine für die Entenjagd mit fünf Patronen geladene Selbstladeflinte ist unzulässig.
Halbautomatische Langwaffen dürfen jagdlich insgesamt höchstens drei Patronen geladen haben. Für die Wasserjagd gilt diese Begrenzung strikt; mehr als drei geladene Patronen sind verboten.
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