BayernRechtBAY-RE-194-2025

Dürfen Sie für die Jagd auf Wildenten eine Selbstladeflinte verwenden, welche mit 5 Patronen geladen ist?

Kurze Antwort

Nein, eine für die Entenjagd mit fünf Patronen geladene Selbstladeflinte ist unzulässig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Halbautomatische Langwaffen dürfen jagdlich insgesamt höchstens drei Patronen geladen haben. Für die Wasserjagd gilt diese Begrenzung strikt; mehr als drei geladene Patronen sind verboten.

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