BayernNaturBAY-NA-168-2025

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

Kurze Antwort

Ja, mit Zustimmung des Eigentümers darf die Fichtendickung ohne behördliche Genehmigung beseitigt werden, da ein Wildacker als dem Wald gleichgestellte Fläche gilt.

  • A)Nein, Wald muss Wald bleiben
  • B)Die Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt
  • C)Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche
Erklärung

Wildäcker sind waldgleichgestellt und dienen der Hege durch Äsung und Deckung. Daher ist auf 0,3 ha die Umwandlung der Fichtendickung in einen Wildacker zulässig, sofern der Grundstückseigentümer zustimmt.

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