BayernNaturBAY-NA-168-2025

Dürfen Sie mit Zustimmung des Grundstückseigentümers und ohne behördliche Genehmigung in dessen Wald eine Fichtendickung beseitigen, um auf der Fläche von 0,3 ha einen Wildacker anzulegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche.

  • A)Nein, Wald muss Wald bleiben
  • B)<p>Die Fichtendickung darf nur beseitigt werden, wenn in unmittelbarer Nähe eine Ersatzaufforstung erfolgt</p>
  • C)Ja, ein Wildacker ist eine dem Wald gleichgestellte Fläche

Erklärung wird noch erstellt

Für diese Frage gibt es noch keine ausführliche Erklärung. Lerne die Frage interaktiv und generiere die Erklärung kostenlos in unserer App.

Jägerprüfung Bayern – jetzt kostenlos üben

Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.

Kostenlos starten