Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Befriedete Bezirke (z. B. bebaute, eingezäunte Hausgrundstücke) sind zwar jagdlich gesperrt, aber das Aneignungsrecht am verendeten Wild bleibt beim Jagdausübungsberechtigten. Der Eigentümer muss das Stück herausgeben; Zutritt ist ggf. nach Landesrecht mit Information/Einwilligung zu regeln. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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