BayernRechtBAY-RE-137-2025

Ein angeschossener Fuchs verendet in einem eingezäunten mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück am Rande der Ortschaft. Der Grundstückseigentümer verwehrt Ihnen als Revierinhaber den Zutritt und möchte den Fuchs behalten. Darf er die Herausgabe verweigern?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Befriedete Bezirke (z. B. bebaute, eingezäunte Hausgrundstücke) sind zwar jagdlich gesperrt, aber das Aneignungsrecht am verendeten Wild bleibt beim Jagdausübungsberechtigten. Der Eigentümer muss das Stück herausgeben; Zutritt ist ggf. nach Landesrecht mit Information/Einwilligung zu regeln. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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