BayernRechtBAY-RE-240-2025

Ein Eigenjagdbesitzer stellt fest, dass der Wildackeraufwuchs unter der Schattenwirkung seiner durchgewachsenen Hecke kümmert. Er beabsichtigt deshalb, die ihm gehörende Hecke zurückzuschneiden. Ist diese Maßnahme naturschutzrechtlich erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar).

  • A)Ja, ohne Einschränkung
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit (Oktober bis Februar)

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