Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Hecken aus Schlehe und Weißdorn sind nach Naturschutzrecht als wichtige Landschaftselemente für Deckung, Äsung und Brutplätze des Niederwilds geschützt. Roden und Abbrennen sind ohne behördliche Genehmigung unzulässig; solche Eingriffe verstoßen gegen das Hecken- und Biotopschutzgebot.
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