BayernRechtBAY-RE-235-2025

Ein Feldrain ist mit einer Hecke aus Schlehe und Weißdorn bestockt. Der Grundbesitzer empfindet diese Hecke als störend. Deswegen rodet er die Fläche und brennt den restlichen Bewuchs nieder. Ist dies zulässig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Hecken aus Schlehe und Weißdorn sind nach Naturschutzrecht als wichtige Landschaftselemente für Deckung, Äsung und Brutplätze des Niederwilds geschützt. Roden und Abbrennen sind ohne behördliche Genehmigung unzulässig; solche Eingriffe verstoßen gegen das Hecken- und Biotopschutzgebot.

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