BayernRechtBAY-RE-239-2025

Ein Grundeigentümer beabsichtigt, in der freien Natur eine Hecke einschließlich ihrer Wurzeln zu beseitigen, um seine landwirtschaftliche Nutzfläche zu erweitern. Ist diese Rodung nach dem Naturschutzrecht grundsätzlich erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja, weil auch die Rodung von Hecken zur landwirtschaftlichen Nutzung gehört
  • B)Ja, aber nur außerhalb der Vegetationszeit
  • C)Nein
Erklärung

Richtig ist: Nein. Hecken sind nach Naturschutzrecht besonders geschützt; ihre Beseitigung (Rodung mit Wurzeln) ist grundsätzlich verboten, weil sie Brut- und Lebensraum bieten. Selbst außerhalb der Vegetationszeit sind nur schonende Pflege- bzw. Formschnitte zulässig, keine komplette Entfernung. Regulations may vary depending on the federal state.

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