BayernWaffenkundeBAY-WK-201-2025

Ein Inhaber eines gültigen Jagdscheines darf folgende Gegenstände ohne weitere Erlaubnis erwerben:

Kurze Antwort

Richtig sind: Eine Flinte und Eine Selbstladebüchse.

  • A)Eine Flinte
  • B)Eine Pistole
  • C)Eine Selbstladebüchse
  • D)Treibladungspulver
Erklärung

Richtig sind Flinte und Selbstladebüchse, weil Jäger mit gültigem Jahresjagdschein Langwaffen erlaubnisfrei erwerben dürfen; die Anmeldung in der WBK erfolgt danach fristgerecht. Pistolen (Kurzwaffen) benötigen vorab einen Voreintrag in der WBK, und Treibladungspulver ist erlaubnispflichtig (nicht durch den Jagdschein abgedeckt).

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