Kurze Antwort
Richtig ist: Die Waffenbesitzkarte muss bereits vorher der Kreisverwaltungsbehörde zwecks Eintragung zum Erwerb vorgelegt werden.
Richtig ist Option 1: Für Kurzwaffen braucht der Jäger vor dem Kauf einen Voreintrag (Erlaubnis zum Erwerb) in der WBK durch die Behörde. Erst mit diesem Voreintrag darf der Revolver gekauft werden; danach ist der endgültige Eintrag innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.
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