BayernRechtBAY-RE-245-2025

Ein Jäger möchte ein von ihm erlegtes Stück Rehwild in der Decke, das beim Aufbrechen keinerlei Veränderungen aufwies, an einen Gastwirt verkaufen. Darf er dies ohne vorherige amtliche Untersuchung des Stückes tun?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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