BayernRechtBAY-RE-250-2025

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Alle drei Frischlinge müssen einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden, unabhängig davon, ob sie verschenkt, selbst verwertet oder verkauft werden.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
  • B)Alle drei Frischlinge
  • C)Nur die beiden Frischlinge, die er verschenkt und selbst behält
Erklärung

Schwarzwild jeden Alters ist stets trichinenpflichtig, sobald das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Erst nach negativem Befund darf zerwirkt, abgegeben oder verzehrt werden.

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