Kurze Antwort
Alle drei Frischlinge müssen einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden, unabhängig davon, ob sie verschenkt, selbst verwertet oder verkauft werden.
Schwarzwild jeden Alters ist stets trichinenpflichtig, sobald das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Erst nach negativem Befund darf zerwirkt, abgegeben oder verzehrt werden.
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