BayernRechtBAY-RE-250-2025

Ein Jagdgast hat drei Frischlinge erlegt. Der Revierinhaber möchte einen Frischling für sich behalten, den zweiten dem Erleger schenken und den dritten an einen Gastwirt verkaufen. Welche Frischlinge unterliegen der Trichinenschau?

Kurze Antwort

Richtig ist: Alle drei Frischlinge.

  • A)Nur der an den Gastwirt zu verkaufende Frischling
  • B)Alle drei Frischlinge
  • C)Nur die beiden Frischlinge, die er verschenkt und selbst behält

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