Kurze Antwort
Der Revierinhaber muss dem Grundstückseigentümer den Jagdschaden ersetzen.
Der Revierinhaber beziehungsweise Jagdausübungsberechtigte haftet auch für Jagdschäden, die ein von ihm zugelassener Jagdgast durch missbräuchliche Jagdausübung verursacht. Das Herausschleifen aus dem Weizenfeld war vermeidbar und daher missbräuchlich.
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