BayernRechtBAY-RE-136-2025

Ein Jagdgast schießt auf einen Rehbock, der schwer krank in das Nachbarrevier überwechselt und dort in Sichtweite von der Jagdgrenze verendet. Darf der Jagdgast mit einer ungeladenen Langwaffe in das Nachbarrevier gehen, um den Bock aufzubrechen, wenn zwischen den Inhabern der benachbarten Jagdreviere eine besondere Wildfolge nicht vereinbart worden ist?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Ja“. Bei fehlender Wildfolgevereinbarung darfst du bei in Sichtweite verendetem Schalenwild das Nachbarrevier ohne geladene Waffe betreten und das Stück versorgen/aufbrechen, aber nicht fortschaffen. Das Wildbret steht dem Nachbarrevier zu; Reviernachbarn unverzüglich informieren. Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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