Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Richtig ist „Ja“. Bei fehlender Wildfolgevereinbarung darfst du bei in Sichtweite verendetem Schalenwild das Nachbarrevier ohne geladene Waffe betreten und das Stück versorgen/aufbrechen, aber nicht fortschaffen. Das Wildbret steht dem Nachbarrevier zu; Reviernachbarn unverzüglich informieren. Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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