BayernNaturBAY-NA-205-2025

Ein Jagdgast verursacht beim Abtransport eines erlegten Keilers in grob fahrlässiger Weise erheblichen Schaden in einem Maisfeld. Muss der Revierinhaber für diesen Schaden aufkommen?

Kurze Antwort

Ja, der Revierinhaber muss für den vom Jagdgast verursachten Jagdschaden aufkommen.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nach § 33 Abs. 2 BJagdG haftet der Jagdausübungsberechtigte auch für Jagdschäden, die Jagdgäste durch missbräuchliche bzw. grob fahrlässige Jagdausübung anrichten. Der Grundstückseigentümer hat daher Anspruch gegen den Revierinhaber.

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