BayernJagdpraxisBAY-JB-2-2025

Ein Jagdpächter will zusammen mit dem Grundstückseigentümer eine Streuobstwiese pflanzen. Muss dabei ein bestimmter Mindestabstand vom Nachbargrundstück eingehalten werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja, beim Pflanzen einer Streuobstwiese sind nach Nachbarschaftsrecht Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Hintergrund: Hochwachsende Obstbäume können Beschattung und Wurzelüberwuchs beim Nachbarn verursachen; daher gelten je nach Baumhöhe feste Grenzabstände (z. B. mehrere Meter). Zustimmung des Grundeigentümers ist zusätzlich erforderlich.

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