Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja, beim Pflanzen einer Streuobstwiese sind nach Nachbarschaftsrecht Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Hintergrund: Hochwachsende Obstbäume können Beschattung und Wurzelüberwuchs beim Nachbarn verursachen; daher gelten je nach Baumhöhe feste Grenzabstände (z. B. mehrere Meter). Zustimmung des Grundeigentümers ist zusätzlich erforderlich.
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