BayernWaffenkundeBAY-WK-202-2025

Ein Jagdscheininhaber veräußert auf Dauer (verkauft) seine Doppelflinte an eine Person mit einem gültigen Jahresjagdschein. Was muss der Veräußerer daraufhin veranlassen?

Kurze Antwort

Der Verkäufer muss die Veräußerung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und die Waffe aus seiner WBK austragen lassen.

  • A)Veräußerungsanzeige innerhalb eines Monats bei der zuständigen Behörde
  • B)Veräußerungsanzeige innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Behörde
  • C)Für den Veräußerer ist nichts veranlasst
Erklärung

Beim dauerhaften Überlassen (Verkauf) an einen Berechtigten besteht Anzeigepflicht binnen 14 Tagen. Parallel lässt der Erwerber die Waffe innerhalb von zwei Wochen in seine WBK eintragen.

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