Kurze Antwort
Der Verkäufer muss die Veräußerung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen und die Waffe aus seiner WBK austragen lassen.
Beim dauerhaften Überlassen (Verkauf) an einen Berechtigten besteht Anzeigepflicht binnen 14 Tagen. Parallel lässt der Erwerber die Waffe innerhalb von zwei Wochen in seine WBK eintragen.
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