Kurze Antwort
Richtig sind: Das Reh über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen und Das Reh zur Fütterung Ihrer Jagdhunde zu verwerten.
Unfallwild ist nicht durch Erlegen zu Tode gekommen und darf daher nicht in den Verkehr gebracht oder verschenkt/verkauft werden; das wäre strafbar. Erlaubt ist die unschädliche Beseitigung über die Tierkörperbeseitigung oder die Verwertung als Futter für die Jagdhunde. Eigenverzehr oder Abgabe sind hier ausgeschlossen.
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