BayernRechtBAY-RE-259-2025

Ein Reh wird beim Zusammenprall mit einem Auto sofort getötet. Bei Ihrem Eintreffen ist das Stück zwar verendet aber noch warm. Was ist erlaubt?

Kurze Antwort

Richtig sind: Das Reh über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen und Das Reh zur Fütterung Ihrer Jagdhunde zu verwerten.

  • A)Das Reh zum Verzehr an eine befreundete Familie zu verschenken
  • B)Das Reh an eine Metzgerei zu verkaufen
  • C)<p>Das Reh nach einer Fleischuntersuchung durch eine kundige Person an eine Gaststätte zu verkaufen</p>
  • D)Das Reh über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen
  • E)Das Reh zur Fütterung Ihrer Jagdhunde zu verwerten
Erklärung

Unfallwild ist nicht durch Erlegen zu Tode gekommen und darf daher nicht in den Verkehr gebracht oder verschenkt/verkauft werden; das wäre strafbar. Erlaubt ist die unschädliche Beseitigung über die Tierkörperbeseitigung oder die Verwertung als Futter für die Jagdhunde. Eigenverzehr oder Abgabe sind hier ausgeschlossen.

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