Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Die Waldohreule unterliegt nicht dem Jagdrecht und ist nach Naturschutzrecht besonders geschützt. Für besonders geschützte Arten gilt ein Aneignungs- und Verarbeitungsverbot – auch tot gefunden darf sie weder angeeignet noch präpariert werden.
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