Kurze Antwort
Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt.
Das bloße Führen eines unangeleinten Hundes im Wald erfüllt noch keine Ordnungswidrigkeit. Maßgeblich ist, dass der Hund unbeaufsichtigt außerhalb des Einwirkungskreises frei umherläuft.
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