BayernRechtBAY-RE-178-2025

Ein Spaziergänger führt seinen Hund unangeleint im Wald aus. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt.

  • A)Der Spaziergänger erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit allein dadurch, dass er den Hund nicht angeleint hat
  • B)Eine Ordnungswidrigkeit kommt erst in Betracht, wenn der Spaziergänger den Hund unbeaufsichtigt frei laufen lässt
  • C)Das freie unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden ist im Revier zwar unerwünscht, es ist rechtlich aber zulässig
Erklärung

Das bloße Führen eines unangeleinten Hundes im Wald erfüllt noch keine Ordnungswidrigkeit. Maßgeblich ist, dass der Hund unbeaufsichtigt außerhalb des Einwirkungskreises frei umherläuft.

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