BayernRechtBAY-RE-135-2025

Ein vom Revierinhaber angeschossenes Schmalreh wechselt über die Reviergrenze und tut sich nach etwa 50 m in einem vom Schützen nicht mehr einsehbaren Graben nieder. Darf der Schütze nach der gesetzlichen Wildfolgeregelung mit seiner geladenen Langwaffe über die Grenze an den Graben herantreten, um den Fangschuss anzubringen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Ohne Wildfolgevereinbarung ist an der Reviergrenze Schluss, wenn sich das Stück nicht mehr in Sichtweite niedergetan hat. Mit geladener Waffe die Grenze zu überschreiten würde fremdes Jagdausübungsrecht verletzen und den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen; stattdessen Wechselstelle markieren und den Nachbarrevierinhaber unverzüglich verständigen. Regeln können je nach Bundesland variieren.

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