Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Ohne Wildfolgevereinbarung ist an der Reviergrenze Schluss, wenn sich das Stück nicht mehr in Sichtweite niedergetan hat. Mit geladener Waffe die Grenze zu überschreiten würde fremdes Jagdausübungsrecht verletzen und den Tatbestand der Jagdwilderei erfüllen; stattdessen Wechselstelle markieren und den Nachbarrevierinhaber unverzüglich verständigen. Regeln können je nach Bundesland variieren.
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