Kurze Antwort
Nein, der Maulwurf ist streng geschützt und darf ohne behördliche Erlaubnis weder gefangen noch getötet werden.
Der Maulwurf unterliegt nicht dem Jagdrecht und steht nach Naturschutzrecht unter besonderem Schutz. Eingriffe sind nur mit ausdrücklicher behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig.
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