BayernRechtBAY-RE-227-2025

Eine neu angelegte Wildwiese wird von einem Maulwurf stark zerwühlt. Dürfen Sie diesen Maulwurf ohne behördliche Erlaubnis fangen und töten?

Kurze Antwort

Nein, der Maulwurf ist streng geschützt und darf ohne behördliche Erlaubnis weder gefangen noch getötet werden.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Der Maulwurf unterliegt nicht dem Jagdrecht und steht nach Naturschutzrecht unter besonderem Schutz. Eingriffe sind nur mit ausdrücklicher behördlicher Ausnahmegenehmigung zulässig.

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