BayernWaffenkundeBAY-WK-206-2025

Eine Person mit gültigem Jahresjagdschein besitzt bereits zwei Kurzwaffen. Wie viele Schusswaffen mit einer Länge von mehr als 60 cm (Jagdlangwaffen) darf die Person erwerben, ohne dafür ein besonderes Bedürfnis nachweisen zu müssen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl.

  • A)Zwei Jagdlangwaffen
  • B)Fünf Jagdlangwaffen
  • C)Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl
Erklärung

Richtig ist: Jagdlangwaffen in unbegrenzter Zahl. Für Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheins besteht keine mengenmäßige Beschränkung beim Erwerb von Langwaffen (>60 cm); ein besonderes Bedürfnis muss nicht nachgewiesen werden. Die 2er-Grenze gilt nur für Kurzwaffen.

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