Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein, denn Hausgärten sind befriedete Bezirke und gehören keinem Jagdbezirk an. Wildschäden dort sind nach § 29 BJG nicht ersatzpflichtig, selbst wenn der Pächter im Pachtvertrag die Wildschadensübernahme grundsätzlich zugesagt hat.
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