BayernRechtBAY-RE-168-2025

Eine Rotte Schwarzwild dringt innerhalb eines Gemeinschaftsjagdreviers in einen unmittelbar an ein landwirtschaftliches Anwesen anschließenden, umfriedeten Hausgarten ein und verursacht dort erheblichen Wildschaden. Ist der Jagdpächter zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet, wenn er nach dem Jagdpachtvertrag den Ersatz des Wildschadens ganz übernommen hat?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein, denn Hausgärten sind befriedete Bezirke und gehören keinem Jagdbezirk an. Wildschäden dort sind nach § 29 BJG nicht ersatzpflichtig, selbst wenn der Pächter im Pachtvertrag die Wildschadensübernahme grundsätzlich zugesagt hat.

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