BayernRechtBAY-RE-164-2025

Eine Rotte Schwarzwild richtet an einem mit Plastikfolie abgedeckten und mit Reifen beschwerten Maisbehelfssilo eines Jagdgenossen Schaden an. Hat der Jagdgenosse nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Ersatz von Wildschaden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Schäden an bereits eingeernteten, beweglichen Gütern (z. B. Behelfssilo, eingelagertes Futter unter Folie) sind nach § 31 BJagdG nicht ersatzpflichtiger Wildschaden. Ersatzpflichtig wären nur Schäden am Grundstück oder an getrennten, aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen.

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