Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein. Jagdschutz (inkl. Töten wildernder Hunde/Katzen) steht dem Jagdausübungsberechtigten bzw. bestätigten Jagdaufsehern zu, nicht dem Jagdgast. Eine Jagderlaubnis auf Rehbock umfasst keine Befugnis, Katzen zu erlegen – selbst wenn die Entfernung zum Wohngebäude groß ist.
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