BayernRechtBAY-RE-151-2025

Einem Jagdgast, der eine schriftliche Erlaubnis des Revierinhabers zur Jagdausübung auf einen Rehbock hat, kommt beim Abendansitz, 500 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, eine Katze. Darf er sie erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein. Jagdschutz (inkl. Töten wildernder Hunde/Katzen) steht dem Jagdausübungsberechtigten bzw. bestätigten Jagdaufsehern zu, nicht dem Jagdgast. Eine Jagderlaubnis auf Rehbock umfasst keine Befugnis, Katzen zu erlegen – selbst wenn die Entfernung zum Wohngebäude groß ist.

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