BayernRechtBAY-RE-93-2025

Ende Februar entdeckt der Revierinhaber bei einem Pirschgang eine verendete Rehgeiß und ein verendetes Rehkitz. Was ist in die Streckenliste einzutragen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Beide Stücke.

  • A)Beide Stücke
  • B)Nur die Rehgeiß
Erklärung

Beide Stücke sind als Fallwild zu erfassen und in die Streckenliste einzutragen, auch wenn sie nicht erlegt wurden. Ende Februar liegt das Jagdjahr noch, und Fallwild von Rehwild ist streckenpflichtig; daher werden sowohl Ricke als auch Kitz aufgenommen. Hinweise: Regelungen können je nach Bundesland variieren.

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