Kurze Antwort
Richtig ist: Beide Stücke.
Beide Stücke sind als Fallwild zu erfassen und in die Streckenliste einzutragen, auch wenn sie nicht erlegt wurden. Ende Februar liegt das Jagdjahr noch, und Fallwild von Rehwild ist streckenpflichtig; daher werden sowohl Ricke als auch Kitz aufgenommen. Hinweise: Regelungen können je nach Bundesland variieren.
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