Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist: Nein. Der Einsatz elektronischer Hilfsmittel zum Anlocken von Wild (z. B. Tonbandgeräte, Apps) ist nach § 19 Abs. 1 Nr. 5 Bundesjagdgesetz verboten. Bei der Blattjagd darf nur „analog“ gelockt werden, z. B. mit Blattern oder Hainbuchen-/Buchenblatt.
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