Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Richtig ist „Nein“, weil nach § 29 BJagdG nur Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig sind. Feldhase zählt nicht dazu; daher trifft den Pächter trotz Übernahme der Wildschadensersatzpflicht vertraglich keine Zahlungspflicht. Regulations may vary depending on the federal state.
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