BayernRechtBAY-RE-167-2025

Feldhasen haben eine in der freien Feldflur liegende Obstbaumkultur durch Abnagen der Rinde schwer beschädigt. Ist der Jagdpächter, der die gesetzliche Wildschadensersatzpflicht der Jagdgenossenschaft laut Jagdpachtvertrag übernommen hat, schadensersatzpflichtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Richtig ist „Nein“, weil nach § 29 BJagdG nur Wildschäden durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasan ersatzpflichtig sind. Feldhase zählt nicht dazu; daher trifft den Pächter trotz Übernahme der Wildschadensersatzpflicht vertraglich keine Zahlungspflicht. Regulations may vary depending on the federal state.

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