BayernRechtBAY-RE-208-2025

Für welche Tiere gilt das Tierschutzgesetz

Kurze Antwort

Richtig sind: Für Jagdbare Tiere nach § 2 Bundesjagdgesetz, Für Wildtiere, die Schonzeit haben, Für Jagdhunde und Für Tiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen.

  • A)Für Jagdbare Tiere nach § 2 Bundesjagdgesetz
  • B)Für Wildtiere, die Schonzeit haben
  • C)Für Jagdhunde
  • D)Für Tiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen
  • E)Ausschließlich für Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen
Erklärung

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, egal ob jagdbar, in Schonzeit, Jagdhunde oder Arten unter Naturschutzrecht. Entscheidend ist: Keinem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Daher sind die Optionen 1–4 richtig; „ausschließlich … nicht dem Jagdrecht“ (5) ist falsch.

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