Kurze Antwort
Richtig sind: Für Jagdbare Tiere nach § 2 Bundesjagdgesetz, Für Wildtiere, die Schonzeit haben, Für Jagdhunde und Für Tiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen.
Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, egal ob jagdbar, in Schonzeit, Jagdhunde oder Arten unter Naturschutzrecht. Entscheidend ist: Keinem Tier dürfen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Daher sind die Optionen 1–4 richtig; „ausschließlich … nicht dem Jagdrecht“ (5) ist falsch.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.