Kurze Antwort
Richtig ist: Auf die Ergebnisse der Verbissinventur.
Richtig ist die Verbissinventur, weil das Forstliche Gutachten in Bayern alle drei Jahre systematisch erhebt, wie stark junge Bäume verbissen sind (nach Gitternetz, objektiv vergleichbar). Höhe geltend gemachter Schäden und Wildbestandszahlen sind dafür ungeeignet, da sie weder flächendeckend noch objektiv die Vegetationssituation abbilden.
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