BayernRechtBAY-RE-79-2025

Gemäß Art. 32 des Bayerischen Jagdgesetzes ist bei der Abschussplanung von Schalenwild neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation zu berücksichtigen. Hierzu wird alle drei Jahre ein forstliches Gutachten erstellt. Worauf stützt sich dieses Gutachten hauptsächlich?

Kurze Antwort

Richtig ist: Auf die Ergebnisse der Verbissinventur.

  • A)Auf die Höhe des in den letzten drei Jahren geltend gemachten Wildverbissschadens
  • B)Auf die Ergebnisse der Verbissinventur
  • C)Auf die Grundbestandszahlen der vorhandenen Wildarten
Erklärung

Richtig ist die Verbissinventur, weil das Forstliche Gutachten in Bayern alle drei Jahre systematisch erhebt, wie stark junge Bäume verbissen sind (nach Gitternetz, objektiv vergleichbar). Höhe geltend gemachter Schäden und Wildbestandszahlen sind dafür ungeeignet, da sie weder flächendeckend noch objektiv die Vegetationssituation abbilden.

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