BayernWaffenkundeBAY-WK-233-2025

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) darf nur die für die jeweilige Schusswaffe bestimmte Munition in einwandfreiem Zustand verwendet werden. Welche Aussagen hierzu sind richtig?

Kurze Antwort

Richtig sind: Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden und Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen.

  • A)Vor dem (erstmaligen) Gebrauch sind die Kaliberangabe auf der Waffe und die der Munition auf Übereinstimmung zu prüfen
  • B)Feucht gewordene Munition muss vor der Verwendung getrocknet werden
  • C)Nicht identifizierbare Munition darf nicht verwendet werden
  • D)Patronen, die für die jeweilige Waffe nicht geeignet sind, passen grundsätzlich nicht in das Patronenlager
Erklärung

Richtig sind 1 und 3: Vor dem ersten Einsatz immer Kaliberangaben auf Lauf/Waffe und auf der Munitionsverpackung bzw. dem Hülsenboden abgleichen – nur passendes Kaliber verwenden. Nicht identifizierbare Munition ist tabu, da Sicherheitsrisiko. Feuchte Munition darf nicht „getrocknet“ und weiterverwendet werden, sondern ist auszusondern; zudem können fehlpassende Patronen trotz falschen Kalibers mitunter ins Patronenlager geraten – daher reicht „passt nicht“ als Kriterium nicht.

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