BayernWaffenkundeBAY-WK-232-2025

Gemäß Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) dürfen Jagdwaffen nur bestimmungsgemäß verwendet werden. Was fällt nicht unter bestimmungsgemäßen Gebrauch?

Kurze Antwort

Richtig sind: Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen, Aufstoßen von Hochsitzluken und Erschlagen von Wild mit der Waffe.

  • A)Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen
  • B)Aufstoßen von Hochsitzluken
  • C)Erschlagen von Wild mit der Waffe
  • D)Benutzung von Platzpatronen zur Hundeabrichtung
Erklärung

Nach VSG 4.4 dürfen Waffen nur zum Schießen und jagdlichen Zweck gemäß Gesetz eingesetzt werden. Als nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gelten daher: Zäune niederhalten, Hochsitzluken aufstoßen und Wild erschlagen – das sind Missbrauchshandlungen mit Unfallrisiko. Die Nutzung von Platzpatronen zur Hundeabrichtung ist hingegen zulässig.

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