Kurze Antwort
Richtig sind: Niederhalten von Zäunen beim Übersteigen, Aufstoßen von Hochsitzluken und Erschlagen von Wild mit der Waffe.
Nach VSG 4.4 dürfen Waffen nur zum Schießen und jagdlichen Zweck gemäß Gesetz eingesetzt werden. Als nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch gelten daher: Zäune niederhalten, Hochsitzluken aufstoßen und Wild erschlagen – das sind Missbrauchshandlungen mit Unfallrisiko. Die Nutzung von Platzpatronen zur Hundeabrichtung ist hingegen zulässig.
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