Kurze Antwort
Richtig ist: Nein.
Nein ist richtig. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Pistolenmunition (reine Kurzwaffenkaliber) darfst du nur mit in der WBK eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für das entsprechende Kaliber erwerben; Ausnahmen nur bei Kurzwaffenkalibern, die auch in Langwaffen geführt werden (z. B. 9 mm Luger), dann mit Nachweis der passenden Waffe.
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