BayernWaffenkundeBAY-WK-199-2025

Genügt zum Erwerb der Pistolenmunition, die nicht mit einer Langwaffe verschossen werden kann, die Vorlage des Jahresjagdscheins?

Kurze Antwort

Richtig ist: Nein.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Nein ist richtig. Der Jagdschein berechtigt nur zum Erwerb von Langwaffenmunition. Pistolenmunition (reine Kurzwaffenkaliber) darfst du nur mit in der WBK eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für das entsprechende Kaliber erwerben; Ausnahmen nur bei Kurzwaffenkalibern, die auch in Langwaffen geführt werden (z. B. 9 mm Luger), dann mit Nachweis der passenden Waffe.

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