BayernRechtBAY-RE-214-2025

Ihr Jagdhund ist schussscheu und damit für die Jagd unbrauchbar. Welche legalen Möglichkeiten haben Sie?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie geben den Hund an Nicht-Jäger ab.

  • A)Sie geben den Hund an Nicht-Jäger ab
  • B)Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert wird
  • C)Sie erschießen den Hund mit einer geeigneten Jagdwaffe im Revier

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