BayernRechtBAY-RE-213-2025

Ihr Jagdhund ist unheilbar krank. Welche der nachgenannten Aussagen ist richtig?

Kurze Antwort

Richtig ist: Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert werden kann.

  • A)<p>Sie dürfen den Hund auf Ihrem Grundstück ohne weiteres mit einer geeigneten Jagdwaffe töten</p>
  • B)Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert werden kann
  • C)Ein befreundeter Jagdscheininhaber darf den Hund im Revier erschießen
Erklärung

Richtig ist: Den unheilbar kranken Hund zum Tierarzt bringen und fachgerecht einschläfern lassen. Begründung: Nach Tierschutzrecht darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen/Leiden zugefügt werden; das Töten hat tierschutzgerecht und von Befugten zu erfolgen. Ein Erschießen auf dem Grundstück oder im Revier ist unzulässig.

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