Kurze Antwort
Richtig ist: Sie bringen den Hund zum Tierarzt, damit er dort eingeschläfert werden kann.
Richtig ist: Den unheilbar kranken Hund zum Tierarzt bringen und fachgerecht einschläfern lassen. Begründung: Nach Tierschutzrecht darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen/Leiden zugefügt werden; das Töten hat tierschutzgerecht und von Befugten zu erfolgen. Ein Erschießen auf dem Grundstück oder im Revier ist unzulässig.
Starte kostenlos und ohne Registrierung mit dem Lernen. Mit der kostenlosen Registrierung erhältst du zu jeder Prüfungsfrage eine Erklärung – plus Lernfortschritt und alle Prüfungsfragen deines Bundeslands.