Kurze Antwort
Ja, er darf die zwei fehlenden Rehböcke durch zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs ohne vorherige Genehmigung der unteren Jagdbehörde ersetzen.
In der laufenden Abschussplanperiode ist eine Umverteilung innerhalb der Rehwildklassen zulässig. Der Tausch männlicher Stücke gegen weibliches Wild/Zuwachs ist im dritten Jahr ohne behördliche Genehmigung erlaubt.
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