BayernRechtBAY-RE-85-2025

Im Dezember des dritten Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf zwei Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde anstelle der zwei nicht erlegten Rehböcke zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?

Kurze Antwort

Ja, er darf die zwei fehlenden Rehböcke durch zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs ohne vorherige Genehmigung der unteren Jagdbehörde ersetzen.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

In der laufenden Abschussplanperiode ist eine Umverteilung innerhalb der Rehwildklassen zulässig. Der Tausch männlicher Stücke gegen weibliches Wild/Zuwachs ist im dritten Jahr ohne behördliche Genehmigung erlaubt.

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