BayernRechtBAY-RE-85-2025

Im Dezember des dritten Jahres der Abschussplanperiode für Rehwild hat ein Revierinhaber seinen Rehwildabschuss bis auf zwei Rehböcke erfüllt. Darf er ohne Genehmigung der unteren Jagdbehörde anstelle der zwei nicht erlegten Rehböcke zwei Stücke aus dem weiblichen Wild oder dem Zuwachs erlegen?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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