Kurze Antwort
Ja, der Revierinhaber benötigt dafür die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde.
Ein eingezäunter Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk, in dem die Jagd grundsätzlich ruht. Schießen ist dort nur ausnahmsweise mit behördlicher Gestattung zulässig, auch wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Regulations können je nach Bundesland variieren.
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