BayernRechtBAY-RE-16-2025

Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen mit der Schusswaffe zu erlegen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Ja, der Revierinhaber benötigt dafür die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ein eingezäunter Hausgarten ist ein befriedeter Bezirk, in dem die Jagd grundsätzlich ruht. Schießen ist dort nur ausnahmsweise mit behördlicher Gestattung zulässig, auch wenn der Grundstückseigentümer zustimmt. Regulations können je nach Bundesland variieren.

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