BayernRechtBAY-RE-16-2025

Im eingezäunten Hausgarten eines Bauernhofes richten Wildkaninchen immer wieder Schaden an. Der Bauer bittet den Revierinhaber, in seinem Hausgarten Wildkaninchen mit der Schusswaffe zu erlegen. Braucht der Revierinhaber dazu die Erlaubnis der unteren Jagdbehörde?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein

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