BayernRechtBAY-RE-87-2025

Im letzten Jahr eines dreijährigen Rehwildabschussplans hatte der Revierinhaber noch folgendes Rehwild zu erlegen: 5 St. männl. Wild – 4 St. weibl. Wild – 3 Kitze Tatsächlich wurden erlegt: 4 St. männl. Wild – 3 St. weibl. Wild – 5 Kitze Hat der Revierinhaber mit dieser Umverteilung des genehmigten Abschusses gegen jagdrechtliche Bestimmungen verstoßen?

Kurze Antwort

Nein, die Umverteilung innerhalb der genehmigten Gesamtstückzahl ist im letzten Planjahr zulässig.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Maßgeblich ist die Erfüllung der Gesamtabschusszahl; eine Verschiebung zwischen Geschlechtern/Zuwachs ist erlaubt. Ein Verstoß läge nur beim Überschreiten oder Unterschreiten des genehmigten Gesamtabschusses vor.

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