Kurze Antwort
Nein, die Umverteilung innerhalb der genehmigten Gesamtstückzahl ist im letzten Planjahr zulässig.
Maßgeblich ist die Erfüllung der Gesamtabschusszahl; eine Verschiebung zwischen Geschlechtern/Zuwachs ist erlaubt. Ein Verstoß läge nur beim Überschreiten oder Unterschreiten des genehmigten Gesamtabschusses vor.
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