Kurze Antwort
Richtig ist: Ja.
Ja. Weidwund = Pansenschuss: Magen-/Panseninhalt in der Bauchhöhle und grünlich verfärbtes Bauchfell sind bedenkliche Merkmale (Tier-LMHV: fremder Inhalt in der Körperhöhle mit Verfärbung). Solches Nachsuchenwild ist regelmäßig zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden, bevor es in Verkehr gegeben wird.
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