BayernJagdpraxisBAY-JB-237-2025

Im September wird ein Schmalreh von einem Jagdgast abends weidwund geschossen und am nächsten Morgen verendet aufgefunden. Beim Aufbrechen wird festgestellt, dass sich in der Bauchhöhle Mageninhalt befindet und das Bauchfell (Haut der Wände) grünlich verfärbt ist. Der Revierinhaber will das Stück dem Erleger verkaufen. Muss das Schmalreh einer Fleisch- untersuchung unterzogen werden?

Kurze Antwort

Richtig ist: Ja.

  • A)Ja
  • B)Nein
Erklärung

Ja. Weidwund = Pansenschuss: Magen-/Panseninhalt in der Bauchhöhle und grünlich verfärbtes Bauchfell sind bedenkliche Merkmale (Tier-LMHV: fremder Inhalt in der Körperhöhle mit Verfärbung). Solches Nachsuchenwild ist regelmäßig zur amtlichen Fleischuntersuchung anzumelden, bevor es in Verkehr gegeben wird.

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